AGBs
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
(in der Folge kurz AGB)
der Firma
Pruckner Engelbert GmbH
Randegg 17
3263 Randegg
I. Anwendungsbereich
1. Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen stets ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB, der Pruckner Engelbert GmbH, im Folgenden Pruckner Engelbert GmbH genannt.
Die Pruckner Engelbert GmbH schließt Verträge ausdrücklich nur zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und besteht kein Konsens, von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Pruckner Engelbert GmbH abweichende Geschäftsbedingungen als rechtswirksam festzulegen. Anders lautenden und entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen und besitzen diese keine Gültigkeit.
Auch Reparaturaufträge sowie der Abschluss von Verträgen über Gebrauchtfahrzeuge erfolgen nur zu den nachstehenden AGB.
2. Der Kunde erklärt seine vorbehaltlose Zustimmung zu diesen AGB der Pruckner Engelbert GmbH auch dadurch, dass er die Leistungen sowie Anbote der Pruckner Engelbert GmbH zulässt und diese annimmt.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pruckner Engelbert GmbH sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Fa. Pruckner Engelbert GmbH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, dies auch im Sinne und Umfang eines Rahmenvertrages.
4. Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen von der Geschäftsführung genehmigt werden, ansonsten solche nicht gelten, auch Zusagen oder Mitteilungen von Mitarbeitern der Pruckner Engelbert GmbH erlangen nur Rechtswirksamkeit, wenn sie von der Geschäftsführung in schriftlicher Form genehmigt werden.
Die Mitarbeiter der Pruckner Engelbert GmbH sind ansonsten nicht befugt, verbindliche Zusagen und Abreden in rechtswirksamer Form für die Pruckner Engelbert GmbH verbindlich zu treffen.
5. Die Pruckner Engelbert GmbH liefert die Ware in handelsüblicher Beschaffenheit. Der Inhalt der von der Pruckner Engelbert GmbH zur Verfügung gestellten Produktbeschreibungen und –angaben (Gewichte, Betriebskosten, Geschwindigkeiten etc.) wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Insbesondere stellen Produktbeschreibungen und –angaben keine Garantiezusage dar, sofern Gegenteiliges nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
II. Angebote, Kostenvoranschläge
1. Angebote seitens der Pruckner Engelbert GmbH erfolgen freibleibend, Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich.
Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages innerhalb von vier Wochen ab Ausstellung des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird (Reparaturauftrag oder Kauf eines Neugerätes).
2. Werden an die Pruckner Engelbert GmbH Angebote bzw. Bestellungen gerichtet, so ist der Anbietende hieran eine angemessene, jedenfalls aber 4-wöchige Frist, berechnet ab Zugang des Angebotes gebunden.
3. Jeder Auftrag bedarf an sich zum Vertragsabschluss einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt jedoch jedenfalls den Vertragsabschluss.
III. Preise
1. Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, werden die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Preise berechnet, wobei Preisänderungen stets vorbehalten sind. Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten (Material- bzw. Einkaufspreise, Löhne, Zölle, Frachten, Wechselkurse, Steuern, Bankrate etc.) zwischen Bestellung und Lieferung gehen zu Lasten des Kunden.
2. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen, die mitgeteilten Preise verstehen sich sohin jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn Gegenteiliges ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die gesetzliche Umsatzsteuer wird sohin gesondert verrechnet und in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Übernahmeort ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Versandkosten.
5. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, versendet die Pruckner Engelbert GmbH die Ware auf Gefahr des Kunden bzw. Bestellers, wobei Versandart, Versandweg und Frachtführer von der Pruckner Engelbert GmbH bestimmt werden. Der Kunde hat jedoch bei Bestellung die Möglichkeit, kostenpflichtig eine Versicherung hinsichtlich des Versandes abzuschließen und dadurch das Transportrisiko zu versichern.
Die Pruckner Engelbert GmbH ist zudem berechtigt, die anfallenden Verpackungskosten sowie Bearbeitungsspesen zusätzlich angemessen in Rechnung zu stellen.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
1. Zahlungen sind vom Kunden gemäß der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sollte eine gesonderte Vereinbarung nicht vorliegen, beträgt das Zahlungsziel jedenfalls 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug.
Wechsel oder Schecks, deren Annahme sich die Pruckner Engelbert GmbH vorbehält, werden lediglich zahlungshalber angenommen, sämtliche mit der Einlösung verbundene Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
Für rechtzeitige Protesterhebung wird nicht gehaftet.
2. Die Geltendmachung etwaiger Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
3. Eine Aufrechnung mit Forderungen, die nicht rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind, ist ausgeschlossen, entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte.
4. Die Einhaltung der Zahlung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Bedingung für die weitere Leistungserbringung bzw. Vertragserfüllung durch die Pruckner Engelbert GmbH dar, bei Zahlungsverzug durch den Kunden wie auch bei Verletzung einer sonstigen Vertragspflicht ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, die laufenden Arbeiten sofort einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten, alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten samt einem allfälligen Gewinnentgang sowie samt aller Vorlaufs-, Bereithaltungs- und Planungskosten hat der Kunde zu tragen.
5. Im Fall des Zahlungsverzuges ist der Kunde zudem verpflichtet, der Pruckner Engelbert GmbH auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen vorprozessualen Kosten zu ersetzen, wie insbesondere Mahnspesen, Kosten einschreitender Inkassobüros sowie tarifmäßige Kosten eingeschalteter Rechtsanwälte der Pruckner Engelbert GmbH.
Im Übrigen gilt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden eine Rechnung als sofort ohne Abzug fällig.
6. Befindet sich der Kunde im Zahlungs- oder Annahmeverzug, so ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der bankmäßigen Sollzinsen zuzüglich Kosten und Spesen zu begehren.
7. Zahlungen werden zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, danach auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst dann auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verrechnet, worüber Einverständnis herrscht.
8. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung des Kunden ist das Datum des Einlangens bzw. der Verfügbarkeit der Zahlung bei der Pruckner Engelbert GmbH. Es gilt generell jeglicher Skontoabzug als ausgeschlossen, es sei denn, es wurde hierüber eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform geschlossen.
Für diesen Fall beginnt die Skontofrist bereits ab Rechnungsdatum zu laufen und hat die Zahlung innerhalb der Skontofrist der Pruckner Engelbert GmbH zugegangen zu sein, da ansonsten die Skontoabzugsberechtigung als verwirkt gilt.
9. Für den Fall einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt jedenfalls bei Verzug mit einer Rate als festgelegt, sodass sodann das gesamte offene Obligo ohne Nachfristsetzung und ohne weitere Androhung des Terminsverlustes sofort zur Zahlung fällig wird.
V. Eigentumsvorbehalt und verlängerter Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (Kapital, Zinsen, Spesen und Kosten) aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Pruckner Engelbert GmbH, der Kunde hat jedoch das Recht zur Benützung auf eigene Rechnung und Gefahr.
2. Der Kunde haftet für jegliche Beschädigung des Kaufgegenstandes, für Verlust, Untergang sowie Entziehung und trägt auch das Risiko einer Unmöglichkeit der Benützung, dies jeweils unabhängig von einem allfälligen Verschulden, bestellte Sicherheiten bleiben in jedem Fall unverändert aufrecht.
3. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und vor Verunreinigungen sowie Schäden zu bewahren.
Der Kunde ist weiters verpflichtet, den Kaufgegenstand auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und die Versicherungspolizze zugunsten der Pruckner Engelbert GmbH zu vinkulieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, die entsprechenden Versicherungen auf Kosten des Kunden zu veranlassen und Versicherungsprämien für den Kunden gegen sofortige Verrechnung zu verauslagen, wobei allenfalls verauslagte Versicherungsprämien als Teil des Kaufpreises gelten.
Sofern Wartungs-, Reparatur und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen, dies – außer in Notfällen – in den Reparaturwerkstätten der Pruckner Engelbert GmbH oder einer anerkannten Werkstätte des Lieferwerkes.
4. Der Eigentumsvorbehalt kann – mit oder ohne Rücktritt vom Vertrag – hinsichtlich der gesamten Lieferung und Leistung geltend gemacht werden.
5. Jegliche Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder sonstige Überlassung der Vorbehaltsware ohne schriftliche Zustimmung der Pruckner Engelbert GmbH ist unzulässig.
Für den Fall jeglicher Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Kunden tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder sonstige Erlösansprüche inkl. Versicherungsleistungen entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Pruckner Engelbert GmbH an die Pruckner Engelbert GmbH sicherungshalber ab, wobei diese Abtretung seitens der Pruckner Engelbert GmbH angenommen wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Dritten hierüber in Kenntnis zu setzen.
Der Kunde ist auch verpflichtet, seine Kunden namens- und adressenmäßig offen zu legen und die volle Bucheinsicht zuzulassen.
Bei Weitergabe gegen Bezahlung übereignet der Kunde der Pruckner Engelbert GmbH im Übrigen den vom zukünftigen Kunden zu empfangenden Preis im Wege des Besitzkonstituts.
6. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen durch Dritte ist die Pruckner Engelbert GmbH unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes zu benachrichtigen, um der Pruckner Engelbert GmbH die Setzung der notwendigen Schritte zu ermöglichen.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Pruckner Engelbert GmbH die außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Kosten der Klagsführung zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall, der Kunde haftet auch für alle Unkosten, welche die Pruckner Engelbert GmbH zur Abwendung einer solchen Pfändung aufwenden muss.
7. Die Pruckner Engelbert GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) und am Fahrzeug zu vermerken und den Typenschein (Einzelgenehmigungsbescheid) bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Kunden einzubehalten, wobei der Kunde die Pruckner Engelbert GmbH ermächtigt, die Aushändigung des Einzelgenehmigungsbescheides direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle zu verlangen.
VI. Lieferung
1. Die Pruckner Engelbert GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung bzw. Lieferung möglichst einzuhalten, es besteht jedoch hierauf kein Rechtsanspruch und sind sämtliche genannten Leistungs- und Liefertermine unverbindlich und ohne Gewähr, es sei denn der Liefertermin wird durch die Pruckner Engelbert GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
2. Die Pruckner Engelbert GmbH ist in jedem Fall zu Teillieferungen berechtigt.
3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Vertrages, niemals jedoch vor Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder 1. Rate. Im Fall einer vereinbarten Abänderung des Auftrages ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, die Lieferfrist neu zu bemessen.
4. Die Pruckner Engelbert GmbH haftet nicht für Auslieferungsverzögerungen, welche durch Vorlieferanten, Hersteller oder Transporteure bedingt sind, weiters nicht für jene Fälle, welche auf höhere Gewalt oder auf sonstige nicht von der Pruckner Engelbert GmbH beeinflussbare Umstände zurückzuführen sind, was auch für behördliche Verfügungen, Streiks, Krankenstände und Betriebsausfälle sowie für sämtliche Fälle von vis maior gilt.
5. Wird ein als verbindlich bestätigter Liefertermin aus von der Pruckner Engelbert GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, so ist der Pruckner Engelbert GmbH mittels eines eingeschriebenen Briefes eine angemessene, mindestens 8-wöchige, Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu gewähren. Nach ungenütztem Verstreichen der Nachfrist kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
Ein Schadenersatzanspruch wegen Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen.
6. Die Pruckner Engelbert GmbH behält sich Konstruktions- und/oder Formänderungen während der Lieferzeit vor.
Zudem ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach erfolgter Auftragsbestätigung und vor Lieferung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt werden, welche befürchten lassen, dass keine ausreichenden Sicherheiten zur Erfüllung der Forderungen der Pruckner Engelbert GmbH mehr gegeben sind.
VII. Erfüllung und Übernahmebedingungen
1. Sofern sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gilt Lieferung ab Werk als vereinbart. Die Lieferung ist diesbezüglich mit der Anzeige der Abholbereitschaft erfüllt.
Der Kunde hat den Kaufgegenstand binnen 8 Tagen nach erfolgter Anzeige der Bereitstellung am vereinbarten Ort zu prüfen und zu übernehmen, ansonsten gilt der Kaufgegenstand in jedem Fall als ordnungsgemäß übernommen.
2. Ist ausdrücklich vereinbart, dass der Kaufgegenstand zugesendet werden soll, so ist die Lieferung mit dem Abgang aus dem Werk erfüllt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Pruckner Engelbert GmbH die Sendung an den Transporteur übergeben hat oder die Sendung sonst auf Veranlassung der Pruckner Engelbert GmbH das Werk verlassen hat.
Ein Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird ausschließlich in jenen Fällen abgeschlossen, in welchen der Kunde dies ausdrücklich schriftlich begehrt. Die diesbezüglich anfallenden Kosten trägt der Kunde.
3. Jegliche Gefahr, auch die des zufälligen Untergangs, geht im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunde über, der Erfüllung steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.
Für einen allfälligen Versicherungsschutz hat der Kunde auf eigene Kosten selbst zu sorgen, es sei denn, anderes ist schriftlich ausdrücklich vereinbart. Dies gilt auch für zur Reparatur übergebene Fahrzeuge, Geräte oder Maschinen vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Erfüllung.
4. Wird eine von der Pruckner Engelbert GmbH festgesetzte Abholfrist vom Kunden überschritten, so ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, auch eine Einstellgebühr zu verrechnen.
5. Ersatzteile werden ohne vorherige Anzeige der Versandbereitschaft versendet. Sollte der Inhalt einer Ersatzteilsendung bei unbeschädigter Verpackung nicht mit der Versandanzeige übereinstimmen, ist dies der Pruckner Engelbert GmbH innerhalb von 7 Tagen schriftlich bekanntzugeben, sonstige Beanstandungen haben innerhalb der gleichen Frist schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als ordnungsgemäß abgenommen.
Maßgeblich für die Fristwahrung ist das Einlangen des Schriftstückes bei der Pruckner Engelbert GmbH.
6. Bei auch bloß teilweiser Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, entweder Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung zu begehren oder nach fruchtlosem Verstreichen einer dem Kunden gesetzten, mindestens 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadenersatz sowie Gewinnentgang bzw. stattdessen eine Konventionalstrafe (Pönale) in Höhe von 15% des vereinbarten Kaufpreises zu fordern.
VIII. Eintauschfahrzeuge
1. Ein von der Pruckner Engelbert GmbH vereinbarungsgemäß in Zahlung genommenes Altfahrzeug ist spätestens bei Auslieferung des neuen Kaufobjektes an die Pruckner Engelbert GmbH zu übergeben, dies in betriebsbereitem, gereinigtem Zustand.
2. Nicht durch normale Abnützung bedingte wertmindernde Veränderungen im Zustand des Eintauschfahrzeuges bis zur Übergabe gehen zu Lasten des Übergebers. Eine Neubewertung des Eintauschfahrzeuges kann von der Pruckner Engelbert GmbH auch verlangt werden, wenn die Übergabe des Eintauschfahrzeuges später als 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der letzten Schätzung (Zustandsbeschreibung) liegt.
3. Der Übergeber haftet in jedem Fall dafür, dass das Eintauschfahrzeug in seinem frei verfügbaren und unbelasteten Eigentum steht, zudem auch für verschwiegene Mängel.
IX. Spezielle Bedingungen für die Ausführung von Instandsetzungsarbeiten, Reparatur- und Servicearbeiten an Fahrzeugen, Geräten und Maschinen
1. Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung des Kunden, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten Probefahrten sowie Probeläufe und Überstellungsfahrten mit Überstellungskennzeichen durchzuführen.
Der Kunde erklärt seine bedingungsfreie Zustimmung hierzu.
2. Es gelten keine fixen Fertigstellungstermine, sofern nicht solche gesondert schriftlich mit der Geschäftsführung vereinbart wurden.
3. Ersetzte Altteile – ausgenommen Tauschteile – sind nur bis zur Fertigstellung der Auftragsleistungen aufzubewahren und kann eine Herausgabe dieser Teile auch nur bis zu diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangt werden, eine darüber hinausgehende Aufbewahrungspflicht der Pruckner Engelbert GmbH besteht nicht und erklärt der Kunde, dass diese Altteile sodann berechtigterweise von der Pruckner Engelbert GmbH auf Kosten des Kunden entsorgt werden können.
Der Kunde erklärt für diesen Fall, dass er keine Eigentumsrechte hieran mehr geltend macht und auf jegliche Eigentumsrechte verzichtet.
4. Alle gelieferten, eingebauten und anmontierten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pruckner Engelbert GmbH, welche für den Fall der Nichtzahlung der beauftragten Werkleistung auch berechtigt ist, die in ihrem Eigentum stehenden Materialien und Waren wieder auszubauen.
Der Pruckner Engelbert GmbH steht wegen aller ihrer Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere für den gemachten Aufwand oder aus dem ihr verursachten Schaden sowie für einschlägige Materiallieferungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Kunden zu.
Dies gilt auch für Forderungen aus früheren Instandsetzungsaufträgen, soweit diese vom gleichen Auftraggeber erteilt worden sind und den gleichen Reparaturgegenstand betroffen haben.
Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, muss der Auftragnehmer erst nach vollständiger Bezahlung seiner Forderungen ausführen.
5. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichem Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden und nur sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Der Kunde wird hierüber ausdrücklich hingewiesen, dass Behelfsreparaturen nicht Stand der Technik sind und infolge derartige Reparaturen weitere Schäden, auch das ursprüngliche Schadensausmaß weit übersteigende Schäden (zB totaler Motorschaden) auftreten können, die Pruckner Engelbert GmbH zeichnet hierfür haftungsmäßig völlig frei, dieses Risiko trägt alleinig der Kunde.
6. Die Berechnung von Tauschpreisen setzt voraus, dass die vom Kunden beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind.
Das Risiko hierfür trägt der Kunde und hält die Pruckner Engelbert GmbH demgemäß schad- und klaglos.
Für separate Bestellungen von Ersatzteilen und elektronischen Bauteilen sowie Steuerungsaggregaten entfällt jegliche Gewährleistung sowie jegliche Haftung, diesbezüglich ist weder eine Rückgabe noch ein Umtausch möglich.
Der Kunde wird aufmerksam gemacht, dass derartige Beistellungen nicht umprogrammierbar sind und demgemäß in der Brauchbarkeit keine Gewährleistung und auch kein Schadenersatz gegeben sein kann, der Kunde zeichnet die Pruckner Engelbert GmbH diesbezüglich vollständig haftungsfrei.
7. Sollte der Kunde nach erfolgter Auftragsleistung die zur Reparatur übergebene Sache, Maschine, Gerät oder Fahrzeug nicht unverzüglich abholen und den Werklohn bezahlen, ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, ab dem Folgetag des Abholungsverzuges durch den Kunden entsprechende Lagergebühren zu verrechnen, der Kunde wird auf die Entgeltlichkeit hierauf aufmerksam gemacht.
X. Kostenvoranschlag
1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart, sind Kostenvoranschläge jedenfalls stets entgeltlich.
2. Ein Kostenvoranschlag beinhaltet einen nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung bei den Einzelposten, Material, Arbeit. etc.
3. Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages wird nach dem Werkstättenstundensatz verrechnet, diese Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und zwar in dem Verhältnis, in dem sich der tatsächlich erteilte Auftrag zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages verhält. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages innerhalb von vier Wochen ab Ausstellung des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird (Reparaturauftrag oder Kauf eines Neugerätes).
4. Die aus Anlass der Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen und in Auftrag gegebenen Leistungen, wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches, werden dem Auftraggeber stets vom Kunden gesondert bezahlt und stellen diese Leistungen jedenfalls zu honorierende Leistungen des Auftraggebers dar.
XI. Gewährleistung
1. Die Pruckner Engelbert GmbH leistet Gewähr für Mängel, welche bei der Übergabe nachweislich vorhanden sind. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 Satz 2 ABGB gilt als ausgeschlossen.
Für gebrauchte Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, wenn dies im Einzelnen ausverhandelt wurde, gleichfalls für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist. Bei gebrauchten Fahrzeugen und Geräten wird die Gewährleistung nur für die Betriebsfähigkeit bei Ablieferung übernommen.
2. Die Gewährleistungsfrist für Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden 1 Jahr ab Übergabe, ½ Jahr für Tauschaggregate und –teile.
3. Den Kunden trifft die Pflicht zur unverzüglichen Mängelrüge, welche der Pruckner Engelbert GmbH konkret in schriftlicher Form spätestens innerhalb von 7 Tagen ab erfolgter Übergabe zugegangen sein muss, widrigenfalls die Ware als mangelfrei gilt.
Für die Konkretheit der Mangelrüge wird festgelegt, dass auch geeignete Fotos und geeignete Dokumentationen vom Kunden beizubringen sind, aus welchen sich der Mangel verdeutlichen lässt.
Versteckte Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls aber binnen 7 Tagen nach Entdeckung in schriftlicher Form konkret und detailliert zu rügen, ansonsten auch diesbezüglich jeglicher Gewährleistungsanspruch entfällt, jegliche Gewährleistung endet jedenfalls mit Ablauf der vereinbarten Gewährleistungsfrist, die Gewährleistungsfrist beträgt jedenfalls stets 12 Monate ab Lieferdatum.
4. Unerhebliche Minderungen des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung begründen keinen Mangel, aus welchem Rechte abgeleitet werden können.
5. Der Kunde kann zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, wegen des Mangels selbst kann der Kunde auch als Schadenersatz zunächst nur die Verbesserung oder den Austausch begehren.
6. Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht bei Beschädigung des Leistungsgegenstandes durch äußere, etwa mechanische Einwirkungen, für Verschleißteile oder sonstige Teile, die der normalen Abnützung unterliegen, wie etwa Messer, oder Keilriemen. Keine Gewährleistung besteht weiters für ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, normale Abnutzung, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese empfohlen wurden, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete oder unzureichende Betriebsmittel, chemische oder elektronische Einflüsse auf den Leistungsgegenstand, die nicht auf einen ordnungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
XII. Schadenersatz und Produkthaftung
1. Die Pruckner Engelbert GmbH haftet nur für jene Schäden, dies im Übrigen auch für den vorvertraglichen Bereich und für sämtliche Warn- und Hinweispflichten, welche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kausal beruhen, eine Haftung für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit gilt als ausgeschlossen. Bei unternehmerischen Kunden gilt zudem im Bereich der Fahrlässigkeit eine Haftung wegen schlichter grober Fahrlässigkeit als ausgeschlossen.
2. Die Vermutung des Verschuldens gemäß § 1298 ABGB gilt als ausgeschlossen.
3. Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls in einem Jahr ab Kenntnis des Schadensereignisses, Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich nach Bekanntwerden bei der Pruckner Engelbert GmbH schriftlich geltend zu machen.
4. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund der Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Betriebsanleitungen –insbesondere auch in Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
XIII. Bestimmungen für die Kundenseite
Gehilfen und Haftung
1. Der Kunde bevollmächtigt und ermächtigt, alle für ihn im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag oder Reparaturauftrag handelnden Personen zur Abgabe jedweder für den Kunden bindenden Erklärungen, welche stets im Namen und auf Rechnung des Kunden abgegeben gelten.
2. Die dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der Pruckner Engelbert GmbH obliegenden Verpflichtungen erstrecken sich auch auf die für den Kunden handelnden Personen, welche für sämtliche wie auch immer gearteten Ansprüche der Pruckner Engelbert GmbH gegenüber dem Kunden neben dem Kunden selbst auch persönlich einzustehen haben und mit dem Kunden zur ungeteilten Hand haften.
3. Reparaturaufträge gelten jedenfalls als in jenem Umfang erteilt, der zur Beseitigung des Mangels erforderlich ist, auch wenn sich die Notwendigkeit einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.
4. Der Kunde haftet nach Maßgabe eines bestehenden Haftungsgrundes bzw. bestehender Haftpflicht – insbesondere als Kraftfahrzeughalter im Sinne des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes – unter Ausschluss jeder Haftung der Pruckner Engelbert GmbH für alle Schäden und Verbindlichkeiten, die sich aus der Innehabung bzw. beim Betrieb des Kaufgegenstandes ergeben. Darüber hinaus hat der Kunde die Pruckner Engelbert GmbH unabhängig von einem Verschulden seinerseits hinsichtlich aller wie auch immer gearteten Ansprüche Dritter klag- und schadlos zu halten, welche sich der Pruckner Engelbert GmbH gegenüber aus dem Titel des aufrechten Eigentums ergeben könnten.
XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Randegg. Als Gerichtsstand gilt das für die Niederlassung der Pruckner Engelbert GmbH in Randegg sachlich zuständige Gericht.
Die Pruckner Engelbert GmbH behält sich jedoch nach freier Wahl vor, Streitigkeiten auf Grund des Vertrages, nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen oder mehrere gemäß dieser Ordnung ernannte Richter endgültig und für beide Vertragsparteien verbindlich entscheiden zu lassen oder den Kunden bei dessen Wohnsitzgericht zu klagen.
2. Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
XV. Ergänzende Bestimmungen für Geschäfte mit Zahlungsziel
(einschließlich TEILZAHLUNGSGESCHÄFTE)
Bei Geschäften mit Zielgewährung (Entrichtung des Kaufpreises oder Kaufpreisrestes nach Auslieferung bzw. in Teilzahlungen) gelten zusätzlich folgende Bedingungen als vereinbart:
1. Vereinbarte Zinsen werden auf Dauer des eingeräumten Zahlungsziels vorausberechnet und den vereinbarten Raten anteilig zugeschlagen. Die Berechnung von Verzugszinsen (Punkt IV. 6.) bleibt hierdurch unberührt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, ohne Rücksicht auf den angegebenen Verwendungszweck zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden.
2. Der Kunde hat der Pruckner Engelbert GmbH bei Übernahme des Kaufgegenstandes die den vereinbarten Ratenzahlungen in Höhe und Fälligkeit entsprechende Anzahl von Eskompte fähigen Akzepten zu übergeben. Der Kunde hat ferner bei der Pruckner Engelbert GmbH ein Blankoakzept zu deponieren, und letztere ist berechtigt, diese bei Eintritt des Terminverlustes auf dem bei der Pruckner Engelbert GmbH geführten Konto des Kunden den unter Einschluss aller wie immer Namen habenden Nebenforderungen und Nebengebühren aushaftenden Gesamtschuldbetrag fällig zu stellen und in diesem Umfang gerichtlich geltend zu machen, wobei der Kunde auf Vorlage des Wechsels zur Zahlung sowie Protesterhebung verzichtet.
3. Bei Eintritt des Terminverlustes wird die einschließlich aller Nebenforderungen und Nebengebühren aushaftende Gesamtschuld sofort zur Zahlung fällig, dies ohne weitere Nachfristsetzung und ohne Androhung des Terminverlustes.
Terminverlust tritt insbesondere ein, wenn
a) der Kunde auch nur eine der vereinbarten Ratenzahlungen nicht zur Gänze termingerecht leistet,
b) sich herausstellen sollte, dass der Kunde über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und damit über seine Bonität wesentlich unrichtige Angaben gemacht hat,
c) über das Vermögen des Kunden oder dessen Bürgen das Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder ein diesbezüglicher Antrag mangels Deckung der Kosten abgewiesen wird,
d) der Kaufgegenstand von dritter Seite in Exekution gezogen und das Pfandrecht nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Pfändung wieder aufgehoben werden sollte,
e) der Kaufgegenstand infolge Zerstörung, Unbenutzbarkeit oder sonstiger Vorgänge dem ordentlichen Gebrauch entzogen wird bzw. der Kunde es unterlässt, der Pruckner Engelbert GmbH von erheblichen Beschädigungen des Kaufgegenstandes unverzüglich Mitteilung zu machen oder anfallende Reparaturarbeiten am Kaufgegenstand nicht in deren eigenen oder Vertragswerkstätten durchführen lässt,
f) der Kunde über den Kaufgegenstand in unzulässiger Weise verfügt, diesen insbesondere ohne Zustimmung der Pruckner Engelbert GmbH an dritte Personen überlässt oder hievon einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht.
4. Bei Eintritt des Terminverlustes ist die Pruckner Engelbert GmbH außerdem berechtigt, dem Kunden das Recht zur Benützung des Kaufgegenstandes jederzeit zu widerrufen, und ist der Kunde verpflichtet, den Kaufgegenstand über diesbezügliche Aufforderung der Pruckner Engelbert GmbH einschließlich allfälliger zugehöriger Kraftfahrzeugpapiere (Zulassungsschein, Abmeldebestätigung etc.) unter Verzicht auf jedes Zurückbehaltungsrecht sowie unter Verzicht auf jedwede Einwendung gegen den Herausgabeanspruch zur Pruckner Engelbert GmbH zu überstellen.
Bei Nichtentsprechung ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, die Einziehung auf Kosten und Gefahr des Kunden zu veranlassen und den Kaufgegenstand, wo immer dieser angetroffen wird, auch ohne behördliche Intervention, in ihre Gewahrsame zu überführen. Der Kunde kann insbesondere nicht einwenden, dass der Kaufgegenstand zur Aufrechterhaltung des Gewerbes dienen müsse. Eine solche Maßnahme bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag und keine Übernahme des Kaufgegenstandes an Zahlungsstatt, sondern dient lediglich der Sicherstellung und Verwertung desselben.
5. Nach erfolgter Sicherstellung des Kaufgegenstandes hat die Pruckner Engelbert GmbH dessen Schätzung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen ihrer Wahl zu veranlassen. Das Ergebnis der Schätzung ist dem Kunden unter Einräumung einer 14tägigen Nachfrist mitzuteilen. Während dieser Nachfrist hat der Kunde das Recht, Kaufinteressenten zu benennen, deren Barzahlungsangebot den Schätzpreis sowie der Pruckner Engelbert GmbH etwa zugehende andere Anbote übersteigt. Nach Ablauf der Nachfrist ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt, den Kaufgegenstand zu einem nicht unter dem Schätzwerte liegenden Preis freihändig zu verkaufen.
Für den Fall, dass es der Pruckner Engelbert GmbH binnen 6 Wochen ab dem Ende der Nachfrist nicht gelingen sollte, das sichergestellte Kaufobjekt zu diesem Wert weiterzuverkaufen, ist diese berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf Kosten des Kunden eine neue Schätzung als für beide Teile verbindlich der weiteren Verrechnung zugrunde zu legen.
Sämtliche Kosten der Sicherstellung und Wiederverwertung des Kaufgegenstandes (Überstellungsspesen, Schätzungsgebühren, Instandsetzungen, Wiederverkaufsprovisionen, Steuern und dgl.) gehen zu Lasten des Kunden. Hierbei ist die Pruckner Engelbert GmbH berechtigt – neben dem Ersatz ihrer sonstigen Spesen -, für Wiederverkaufsprovisionen und Verwaltungsaufwand ein Pauschale von fünf Prozent des Bruttoverwertungserlöses in Abzug zu bringen. Der durch den Wiederverkauf erzielte Nettoerlös bzw. die auf Grund der zweiten Schätzung zu erteilende Gutschrift sind auf die im Zeitpunkt des Weiterverkaufes auf dem Konto des Kunden einschließlich aller Nebenforderungen und Nebengebühren aushaftende Gesamtschuld zu verrechnen, wobei ein hierdurch nicht gedeckter Teil dieser Schuld als Forderung der Pruckner Engelbert GmbH gegen sämtliche Verpflichtete unter Weitergeltung der bestellten Sicherheiten aufrecht bleibt und im Rahmen bereits bestehender oder auf Grund neu zu erwirkender Exekutionstitel und Pfandrechte einschließlich der künftig fällig werdenden Nebengebühren weiterbetrieben werden kann, während ein etwaiger Mehrerlös dem Kunden zuzufließen hat.
6. Sämtliche Verpflichtete und alle für die Kaufpreis- bzw. sonstigen Forderungen der Pruckner Engelbert GmbH begründeten Sicherheiten, wie Eigentumsrechte, Pfandbestellungen, Bürgschaften, Wechsel, Zessionen, und dgl. sowie die über die Forderungen der Pruckner Engelbert GmbH aus welchem Rechtsgrund immer erwirkten Exekutionstitel und exekutiven Pfandrechte etc. haften – insbesondere im Falle einer Aufhebung des Kaufgeschäftes – auch aus dem Titel des Schadenersatzes bzw. jedem sonstigen in Betracht kommenden Rechtsgrund.
7. Sämtliche der Pruckner Engelbert GmbH im Zuge dieses Rechtsgeschäftes bereits oder in Zukunft übertragenen Sicherheiten dienen simultan zur Besicherung aller der Pruckner Engelbert GmbH aus der Stundung von Verkaufspreisen, Reparaturkosten oder sonstigem Rechtsgrund gegen den Kunden bereits zustehenden sowie in Hinkunft noch erwachsenden Forderungen und Ansprüche gleich welcher Art. Ebenso haften die Sicherheiten, die der Pruckner Engelbert GmbH im Zuge anderer mit dem Kunden getätigten Rechtsgeschäfte eingeräumt wurden oder werden – insbesondere der Pruckner Engelbert GmbH zustehende Eigentumsrechte – auch zur Sicherstellung aller Ansprüche der Pruckner Engelbert GmbH aus dem gegenständlichen Kaufantrag.
8. Der Kunde ist verpflichtet, der Pruckner Engelbert GmbH alle wesentlichen Veränderungen, welche seine Erwerbs- und Vermögenslage, die Verlegung seines Wohn- oder Geschäftssitzes oder den Kaufgegenstand betreffen, unverzüglich anzuzeigen. Alle Benachrichtigungen des Kunden – insbesondere auch jene nach vorstehendem Punkt 5 – gelten auch im Falle der Nichtannahme oder der Unzustellbarkeit mit der Absendung an die vom Kunden zuletzt angegebene Adresse als bewirkt.
XVI. Geschäftsbedingungen nur für Konsumenten
1.) Für Konsumenten im Sinne des KSchG gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG)
2.) Der Ausschluss der Vermutung der Mangelhaftigkeit gilt nur gegenüber Unternehmern und entfällt bei Konsumenten im Sinne des KSchG. Es gilt daher im Verhältnis gegenüber Konsumenten die Bestimmung des § 924 ABGB: „Der Übergeber leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.”
3.) Die Haftungsbeschränkungen betreffend Schadenersatz gelten gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG nicht, die Schadenersatzfrist beträgt für Konsumenten jedenfalls 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
4.) Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur für Unternehmer. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, so ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Verlegt der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland, so bleibt jenes österreichische Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Kunde zuletzt seinen inländischen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hatte.
5.) Die verkürzten Gewährleistungsfristen gelten nicht für Konsumenten im Sinne des KSchG. Für Konsumenten im Sinne des KSchG geltend die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des § 933 ABGB: „Das Recht auf die Gewährleistung muss, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen zwei Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.”
6.) Konsumenten im Sinne des KSchG werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erstellung von Kostenvoranschlägen entgeltlich ist und gilt die Entgeltlichkeit der Erstellung eines Kostenvoranschlages auch gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG als ausdrücklich vereinbart.
Weiters werden Konsumenten im Sinne des KSchG ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit des Kostenvoranschlages nicht als vereinbart gilt. Die Pruckner Engelbert GmbH ist daher berechtigt, allfällige Mehraufwendungen dem Konsumenten gegenüber in Rechnung zu stellen.
Dies bedarf zudem jedenfalls noch einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung der Pruckner Engelbert GmbH und dem Konsumenten.
7.) Die Preise verstehen sich gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer.
8.) Terminsverlust: Ist der Konsument mit der Zahlung zumindest einer Rate seit mindestens sechs Wochen in Verzug und hat die Pruckner Engelbert GmbH den Konsumenten unter Androhung des Terminsverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt, tritt Terminsverlust ein, sodass der gesamte offene Forderungsbetrag sofort zur Zahlung fällig wird.
9.) Als Verzugszinsen gelten gegenüber Konsumenten die in § 1000 ABGB festgelegten 4 % per anno.
10.) Der Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes sowie das Aufrechnungsverbot gelten nicht gegenüber Konsumenten im Sinne des KSchG.
XVII. Besondere Bestimmungen für die elektronische Zustellung von Rechnungen
1.) Zustellung der Rechnung: Die Pruckner Engelbert GmbH stellt ihren Kunden ihre Rechnungen in elektronischer Form als Attachment per E-Mail an die jeweils vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zu. Die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse wird von der Pruckner Engelbert GmbH als E-Mail-Adresse für die elektronischen Zusendung der Rechnung verwendet. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnung. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronische Zusendungen der Rechnung per E-Mail durch die Pruckner Engelbert GmbH ordnungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an die Pruckner Engelbert GmbH können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.
2.) E-Mail-Adresse: Der Kunde hat eine Änderung der E-Mail-Adresse, an welche die Rechnung zugestellt werden soll, unverzüglich rechtsgültig der Pruckner Engelbert GmbH mitzuteilen. Der Kunde kann eine Änderung seiner E-Mail-Adresse entweder mündlich oder folgender Adresse schriftlich bekannt geben: Pruckner Engelbert GmbH, Randegg 17, 3263 Randegg, bzw. per Mail an office@pruckner.com. Zusendungen von Rechnungen der Pruckner Engelbert GmbH an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse der Pruckner Engelbert GmbH nicht bekannt gegeben hat.
3.) Kündigung / Widerruf: Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail jederzeit widerrufen. Neukunden haben bereits im Rahmen des Registrierungsprozesses die Möglichkeit, die elektronische Zustellung von Rechnungen abzulehnen. Der Kunde kann die Kündigung entweder mündlich oder folgender Adresse schriftlich bekannt geben: Pruckner Engelbert GmbH, Randegg 17, 3263 Randegg, bzw. per Mail an office@pruckner.com. Nach Eintreffen und Bearbeitung der mündlichen oder schriftlichen Kündigung bei der Pruckner Engelbert GmbH erhält der Kunde Rechnungen zukünftig postalisch an die der Pruckner Engelbert GmbH zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt. Die Pruckner Engelbert GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund die Zustellung der Rechnung über E-Mail selbständig an die der Pruckner Engelbert GmbH zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift umzustellen.
4.) Sicherheit: Die Pruckner Engelbert GmbH haftet nicht für Schäden, welche aus einem gegenüber einer postalischen Zusendung allenfalls erhöhten Risiko einer elektronischen Zusendung der Rechnung per E-Mail resultieren. Der Kunde trägt das durch eine Speicherung der elektronischen Rechnung erhöhte Risiko eines Zugriffs durch unberechtigte Dritte.
XVIII. Datenschutzerklärung
Die Pruckner Engelbert GmbH, im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet, möchte Sie darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und geschützt werden:
- 1. Zweck und Verfahren zur Datenverarbeitung
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten („Daten“) werden verarbeitet, um
a) Kaufverträge und/oder Dienstleistungsvereinbarungen durchzuführen, um die vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen;
b) die Geschäftsbeziehung zu Ihnen oder Ihrer Organisation zu führen einschließlich Gewährleistungsdienste, Zahlungsverkehr, Buchführung, Auditing, Rechnungsstellung und Inkasso sowie damit verbundener Supportleistungen;
c) Daten an Lieferanten weiterzugeben, um diesen zu ermöglichen, die Verpflichtungen in Bezug auf Gewährleistung und Produktsicherheit zu erfüllen; Service- und Kundendienstleistungen auch mittels des Netzwerks an autorisierten Werkstätten zu erbringen; Kundenanfragen zu beantworten und zu bearbeiten; Mitteilungen technischer und/oder organisatorischer Art zu übermitteln; Umfragen durchzuführen, deren Zweck es ist, die Qualität der gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen im rechtmäßigen Interesse des Herstellers zu verbessern;
d) dem Unternehmen zu ermöglichen, Umfragen zur Kundenzufriedenheit betreffend die Qualität von Produkten und Dienstleistungen im Rahmen des rechtmäßigen Interesses des Unternehmens durchzuführen („Kundenzufriedenheit“);
e) vorbehaltlich Ihrer ausdrücklichen Einwilligung kommerzielle Mitteilungen sowie Werbungen betreffend die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens zu übermitteln oder um Marktforschungen durchzuführen („Marketing“);
f) vorbehaltlich Ihrer ausdrücklichen Einwilligung Daten an Lieferanten weiterzugeben, um kommerzielle Mitteilungen sowie Werbung betreffend ihre Produkte und Dienstleistungen zu übermitteln oder um Marktforschungen durchzuführen („Marketing durch Dritte“);
Die Daten werden auf der Grundlage des Vertrags und des ausdrücklichen und rechtmäßigen Interesses des Unternehmens für die Verarbeitung gemäß Punkt (a), (b), (c) und (d) und vorbehaltlich Ihrer ausdrücklichen Einwilligung zu den unter (e) und (f) angegebenen Marketing Zwecken erhoben und verarbeitet. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie Ihre etwaige Einwilligung jederzeit widerrufen können.
Die Daten können in Papierform, durch automatische oder elektronische Mittel einschließlich Post oder E-Mail, Telefon (z. B. automatisierte Telefonanrufe, SMS, MMS, Fax) und mit sonstigen Mitteln (z. B. Websites, Mobile Apps) verarbeitet werden.
- 2. Folgen bei nicht erfolgter Angabe der Daten
Die Angabe von Daten ist niemals Pflicht. Werden jedoch Daten, die notwendig sind, um ein Kaufgeschäft durchzuführen oder eine Dienstleistung zu erbringen oder ein Produkt zu liefern und als obligatorisch gekennzeichnet sind, nicht angegeben, können wir eventuell das gewünschte Produkt oder die gewünschte Dienstleistung nicht oder nicht optimal liefern/erbringen. Wenn Sie dagegen Daten nicht angeben, die als fakultativ gekennzeichnet sind, können Sie das gewünschte Produkt oder die gewünschte Dienstleistung in jedem Fall in Anspruch nehmen bzw. erhalten.
- 3. Empfänger der Daten
Im Rahmen unserer Tätigkeiten können die Daten, autorisierten Werkstätten, sowie Serviceanbietern in und außerhalb der Europäischen Union weitergegeben bzw. diesen mitgeteilt werden, die ausdrücklich vertraglich gebunden sind und diese ausschließlich zur Erfüllung der oben genannten Zwecke nutzen dürfen.
Die Daten können Dritten mitgeteilt werden, um gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen und um Anordnungen von Behörden Folge zu leisten oder um ein Recht des Unternehmens bei Gerichtsbehörden geltend zu machen.
- 4. Datenübermittlung außerhalb des EWR
Im Rahmen dieser vertraglichen Beziehung kann das Unternehmen Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln sowie Daten in Datenbanken speichern, die von Einrichtungen auf Rechnung des Unternehmens gepflegt werden. Das Datenbankmanagement und die Datenverarbeitung sind auf die Zwecke der Verarbeitung beschränkt und erfolgen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Werden die Daten in Länder außerhalb des EWR übermittelt, ergreift das Unternehmen alle angemessenen vertraglichen Maßnahmen, um den angemessenen Schutz der Daten zu gewährleisten. Dazu gehören u. a. Vereinbarungen basierend auf den von der Europäischen Kommission verabschiedeten Standarddatenschutzklauseln bezüglich der Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
- 5. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Pruckner Engelbert GmbH, Randegg 17, 3263 Randegg. Sie können sich an den Datenschutzbeauftragten unter folgender Adresse wenden: office@pruckner.com.
- 6. Aufbewahrung der Daten
Das Unternehmen bewahrt Daten in seinen Systemen und Archiven für den zur Verfolgung der in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecke notwendigen Zeitraum auf, wobei gesetzliche und vertragliche Anforderungen, sofern zutreffend, berücksichtigt werden. Das Unternehmen kann die Daten für einen längeren Zeitraum verwahren, wenn dies notwendig ist, um seine Interessen im Hinblick auf die potenzielle Haftung in Verbindung mit der Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten oder zur Datenverarbeitung zu wahren.
Zu Marketing- und Profilingzwecken verarbeitete Daten werden so lange verwahrt, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen, und in jedem Fall unter Einhaltung der oben aufgeführten Grundsätze und der einschlägigen Richtlinien seitens der zuständigen Datenschutzbehörde.
- 7. Ihre Rechte
Sie können die folgenden Rechte geltend machen:
- Auskunftsrecht, was bedeutet, dass Sie berechtigt sind, vom Unternehmen Auskunft darüber zu erhalten, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden, und, sofern zutreffend, Zugriff zu diesen Daten zu erlangen;
- Recht auf Berichtigung und Recht auf Löschung, was bedeutet, dass Sie berechtigt sind, die Berichtigung fehlerhafter und/oder unvollständiger Daten zu verlangen sowie zu verlangen, dass Daten gelöscht werden, sofern die Anfrage gerechtfertigt ist;
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, was bedeutet, dass Sie berechtigt sind, die Einstellung der Datenverarbeitung zu verlangen, wenn diese Anfrage gerechtfertigt ist;
- Recht auf Datenübertragbarkeit, was bedeutet, dass Sie das Recht haben, die Sie betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, sowie das Recht, diese Daten anderen Verantwortlichen zu übermitteln;
- Widerspruchsrecht, was bedeutet, dass Sie, sofern die Anfrage gerechtfertigt ist, Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten einlegen können. Dies gilt auch, wenn die Daten zu Marketing- oder Profilingzwecken verarbeitet werden, sofern zutreffend;
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, was bedeutet, dass Sie sich bei widerrechtlicher Verarbeitung von Daten bei einer Aufsichtsbehörde beschweren können.
Um diese Rechte geltend zu machen, übermitteln Sie Ihre Anfrage per Post an Pruckner Engelbert GmbH, Randegg 17, 3263 Randegg oder per E-Mail office@pruckner.com
XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der gegenständlichen Vereinbarung nicht.